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Trinkwasserverordnung

1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3)

§ 1 Zweck der Verordnung

Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.

Erläuterungen zu § 1 TrinkwV

Verweise von § 1 TrinkwV

Rechtsprechung zu § 1 TrinkwV