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Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche - Wohnflächenverordnung - WoFlV

§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnflächen

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.

Erläuterungen zu § 1 WoFlV

Verweise von § 1 WoFlV

Rechtsprechung zu § 1 WoFlV