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Mietrecht

 

Ist Ihre Betriebskostenabrechnung zu hoch? Wir helfen und prüfen Ihre Abrechnung!

Rund ein Drittel der Miete geht schon für Betriebskosten drauf. Selbstverständlich müssen Sie als Mieter Betriebskosten und oftmals auch eine Nachforderung bezahlen - wenn die Abrechnung denn richtig ist. Aber jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch! Meistens zu hoch, weil viele Vermieter selbst nicht wissen, was sie berechnen dürfen oder einfach mal etwas mehr berechnen - ist ja nicht strafbar!

Die genaue Prüfung der Betriebskostenabrechnung ist oberste Mieterpflicht, wenn Sie nicht Jahr für Jahr zuviel bezahlen wollen. Oder wir prüfen die Abrechnung für Sie - alles schon im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Worauf Sie als Mieter besonders achten müssen:

Ist die Abrechnungsfrist eingehalten?

Die Betriebskostenabrechnung muss Ihnen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein. Geht Ihnen die Abrechnung erst danach zu, müssen Sie keine Nachzahlung mehr leisten! Wir prüfen, ob alle gesetzlichen Fristen eingehalten sind.

Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?

Der Abrechnungszeitraum darf höchstens 12 Monate betragen. Der muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen, auch eine Abrechnung vom 1.4. - 31.3. ist korrekt, aber nie über mehr als 12 Monate. Ein kürzerer Abrechnungszeitraum zu Beginn oder bei Ende des Mietverhältnisses ist zulässig.

Sind die Gesamtkosten aufgelistet?

Aus der Betriebskostenabrechnung müssen Sie eindeutig entnehmen können, wie hoch die Gesamtkosten der einzelnen Positionen sind. Darin müssen die Kosten für alle Wohnungen des Hauses enthalten sein. Wir prüfen, ob der Vermieter auch seine eigene oder leerstehende Wohnungen berücksichtigt hat.

Sind die Verteilerschlüssel korrekt und verständlich erläutert?

In der Betriebskostenabrechnung muss für alle verständlich erläutert sein, nach welchem Verteilerschlüssel welche Kosten abgerechnet werden - nach Wohnfläche, nach Miteigentumsanteilen, nach Bewohnerzahl, nach Zählerständen usw. Wir prüfen, ob die Verteilerschlüssel korrekt angewendet werden.

Sind alle Kostenpositionen einzeln aufgeführt?

Das Zusammenfassen von verschiedenen Kosten zu einer Gesamtposition ist in der Betriebskostenabrechnung nicht erlaubt. So darf z.B. die Gartenpflege nicht mit Hausreinigung und Grundsteuer nicht mit Müllabfuhr zusammengefasst werden. Wir prüfen, ob alle Positionen korrekt getrennt aufgeführt werden.

Sind nur die vertraglich vorgesehenen Kosten berechnet?

Sie müssen als Mieter natürlich nur die Betriebskosten bezahlen, die auch vertraglich zur Abrechnung vereinbart sind. Rechnet Ihr Vermieter andere Betriebskosten ab, können Sie diese abziehen, ist eine Pauschale vereinbart, müssen Sie keine Nachzahlung leisten. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Sind nur die nach der Betriebskostenverordnung zulässigen Kosten berechnet?

Was nicht ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung steht, darf Ihnen nicht berechnet werden. "Sonstige Kosten" - das geht gar nicht! Alle Kosten müssen in der Betriebskostenabrechnung genau bezeichnet sein! Wir prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Beachtet der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot?

Ist die Versicherungsprämie zu hoch, der Winterdienst viel zu teuer? Ihr Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, immer das Billigste zu nehmen - aber er darf auch nicht einfach die Teuersten nehmen und Ihnen die Kosten aufdrücken! Wir prüfen für Sie, wo Ihr Vermieter sparen muss!

Sind Ihre Vorauszahlungen aufgeführt?

Auch wenn Sie das selbst abziehen können - die Betriebskostenabrechnung ist nur korrekt, wenn alle geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt sind. Fehlen die in der Abrechnung, müssen Sie nicht zahlen! Prüfen Sie deshalb, ob alle Zahlungen berücksichtigt sind.

Haben Sie alle Belege eingesehen und geprüft?

Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen auch alle Kostenbelege zur Betriebskostenabrechnung zu zeigen. Denn nur so können Sie prüfen, ob in den Hausmeisterkosten auch Kosten für den Steuerberater oder in den Versicherungsbeiträgen auch die Rechtsschutzprämie enthalten sind - alles Kosten, die Sie nicht zahlen müssen!

 


Für den geringen Beitrag von nur 49,80 € (ab 3. Mitgliedsjahr nur 39,80 €, ab 6. Mitgliedsjahr nur noch 29,80 €) prüfen wir nicht nur Ihre Mietverträge - unser Verein bietet Ihnen dafür eine umfassende Beratung und Betreuung in allen mietrechtlichen Problemen - einfach, bequem und blitzschnell übers Internet.

Mitgliedsantrag ausfüllen - Betriebskostenabrechnung hochladen, faxen oder schicken - Geld sparen!

Werden Sie noch heute Mitglied im Mieterverein im Internet e.V. und lassen Sie Ihre Betrieskostenabrechnung prüfen:

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