Zahlung der Mietkaution durch den Mieter
Ist eine Mietkaution im Mietvertrag rechtswirksam vereinbart worden, müssen Sie diese auch leisten. Doch wann und in welcher Form? Für Geldzahlungen ist dies gesetzlich geregelt - in § 551 Abs. 2 BGB:
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig[…]
Die Leistung der Kaution kann also als Geldzahlung erfolgen:
als Barzahlung (lassen Sie sich unbedingt eine Quittung geben!) oder
als Überweisung auf ein Konto des Vermieters.
Daneben gibt es Reihe weiterer und üblicher Möglichkeiten, die Verpflichtung zur Kautionsleistung zu erfüllen:
Abtretung eines Kautionssparbuchs
Hinterlegung einer Bankbürgschaft
Abschluss einer Kautionsversicherung
Sonstige Bürgschaften