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Vereinbarung einer Mietkaution

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution besteht nicht. Ob Sie eine Mietkaution bezahlen müssen oder nicht, ist also allein von mietvertraglichen Vereinbarungen abhängig. Ist dort keine Kautionszahlung vereinbart, müssen Sie auch keine bezahlen. Auch kann der Vermieter eine Kaution nicht nachträglich fordern.

 

Der Vermieter darf dennoch vom Mieter zur Besicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis wie Mietzahlungen und möglicher Forderungen aus Verschlechterung der Mietsache bei Vertragsende wie unterlassene Schönheitsreparaturen und Beschädigungen in der Wohnung eine Mietkaution verlangen - aber nur, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist. Dass eine Mietkaution gefordert werden kann, geht indirekt aus § 551 BGB hervor, der die Höhe der Mietkaution begrenzt:

 

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen[…]

 

Mehr als drei Netto-Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung oder -pauschale) darf der Vermieter also nicht fordern. Macht er das dennoch, ist die Vereinbarung gem. § 551 Abs. 4 rechtswidrig:

 

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

 

Dennoch ist damit nicht die gesamte Kautionsvereinbarung ungültig, die Unwirksamkeit bezieht sich leider nur auf den die drei Monatsmieten übersteigenden Anteil. Drei Monatsmieten müssen Sie also trotzdem zahlen - mehr aber nicht. Haben Sie schon mehr bezahlt, können Sie den drei Monatsmieten übersteigenden Betrag zurückfordern und von der nächsten fälligen Miete in Abzug bringen.

 

Es gibt aber eine Ausnahme bei der Kautionshöhe: Wenn Sie oder eine dritte Person dem Vermieter eine höhere Kaution unaufgefordert anbieten (z.B. weil Sie die Wohnung unbedingt haben möchten), dann müssen Sie die höhere Kaution auch bezahlen!

 

 Zahlung der Mietkaution